3. August 2026

EU AI Act: Was Du wissen musst

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU-AI-Acts. Was man nun beachten muss.

KI kennzeichnen: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Ein Merkblatt für Unternehmen, NGO, Vereine und andere Organistaionen. Mit Pflichtenübersicht, fertigen Kennzeichnungstexten, Checkliste und Mustertext für die eigene Website von Mimikama:

 

Hinweis: CODATA hat das PDF nicht erstellt oder geändert und übernimmt keine Haftung für die Inhalte. 

🤖 EU AI Act ab 2. August 2026: Das müssen Unternehmen, Vereine & Redaktionen jetzt wissen

Seit dem 2. August 2026 gelten die neuen Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts. Doch Entwarnung vorweg: Es gibt keine allgemeine Panik-Kennzeichnungspflicht für alles, was mit KI erstellt wurde! Hier sind die wichtigsten Fakten kurz und knackig zusammengefasst:

 

💡 Die wichtigste Kernaussage

Ein allgemeiner Hinweis im Impressum wie „Wir nutzen KI“ reicht nicht aus – ist aber auch nicht zwingend vorgeschrieben. Kennzeichnungspflichten greifen nur in spezifischen Situationen, dann aber direkt am jeweiligen Inhalt (nicht versteckt in Menüs oder AGB).

 

🔍 Welche Rolle haben Sie?

  1. Betreiber (Deployer) – Der Standardfall: Sie nutzen bestehende KI-Tools (wie ChatGPT, Copilot, Midjourney) beruflich oder im Verein.

  2. Anbieter (Provider): Sie entwickeln eigene KI-Systeme und bringen sie unter eigenem Namen auf den Markt (betrifft die wenigsten).

Wichtig für Vereine: Auch ehrenamtliche oder gemeinnützige Vereine gelten als Betreiber! Die Ausnahme für „rein private Nutzung“ gilt nur für Privatpersonen im persönlichen Kreis.

 

📋 Die 5 Hauptpflichten im Überblick

 

Situation Wer muss handeln? Was ist zu tun?
Chatbot / Voicebot Anbieter

Nutzer müssen spätestens bei der ersten Interaktion erkennen, dass sie mit einer KI sprechen (z. B. Sprachansage oder Hinweis im Chat).

Generative KI Anbieter

KI-Ausgaben müssen maschinenlesbar als künstlich erzeugt markiert sein (z. B. Metadaten).

Deepfakes (Bild, Ton, Video) Betreiber

Wenn ein KI-Inhalt echten Personen/Ereignissen ähnelt, muss er sichtbar/hörbar als KI-generiert/manipuliert gekennzeichnet sein.

KI-Texte zu öffentlichen Themen Betreiber

KI-Texte zu öffentlichen Themen müssen gekennzeichnet werden – ausser ein Mensch hat den Inhalt geprüft und übernimmt die Verantwortung.

Emotionserkennung / Biometrie Betreiber

Betroffene Personen müssen informiert werden. (Achtung: Manche Systeme, z. B. am Arbeitsplatz, sind komplett verboten!)

 

 

✍️ Spezialfall Redaktionsarbeit: Wann KI-Texte KEINE Kennzeichnung brauchen

Wenn Sie Blogbeiträge oder Artikel mit KI-Unterstützung schreiben, entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn:

  • Eine echte inhaltliche Prüfung durch Menschen stattfindet (Fakten, Quellen und Aussagen prüfen – reine Rechtschreib- oder Grammatikprüfung reicht nicht aus).

  • Eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Achtung: Generiert eine KI nach der Freigabe automatisch eine Überschrift oder Teaser-Zusammenfassung, wird dieser Teil wieder kennzeichnungspflichtig!

 

 

📍 Wo muss der Hinweis stehen?

Immer direkt beim Inhalt:

  • Chatbot: Direkt im Chatfenster.

  • Deepfake-Bild: Im Bild oder im Begleittext (z. B. „KI-generierte Darstellung – keine authentische Aufnahme“).

  • Ungeprüfter KI-Text: Direkt beim Text / der Überschrift (z. B. „Dieser Text wurde mit KI erstellt und nicht redaktionell geprüft“).

 

Quelle: EU-Verordnung

 

Hinweis: CODATA bietet keine Rechtsberatung an. Dieser Blog dient nur als Überblick und Information. Er wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. 

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