EU AI Act: Was Du wissen musst
KI kennzeichnen: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Ein Merkblatt für Unternehmen, NGO, Vereine und andere Organistaionen. Mit Pflichtenübersicht, fertigen Kennzeichnungstexten, Checkliste und Mustertext für die eigene Website von Mimikama:
Hinweis: CODATA hat das PDF nicht erstellt oder geändert und übernimmt keine Haftung für die Inhalte.
🤖 EU AI Act ab 2. August 2026: Das müssen Unternehmen, Vereine & Redaktionen jetzt wissen
Seit dem 2. August 2026 gelten die neuen Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts. Doch Entwarnung vorweg: Es gibt keine allgemeine Panik-Kennzeichnungspflicht für alles, was mit KI erstellt wurde! Hier sind die wichtigsten Fakten kurz und knackig zusammengefasst:
💡 Die wichtigste Kernaussage
Ein allgemeiner Hinweis im Impressum wie „Wir nutzen KI“ reicht nicht aus – ist aber auch nicht zwingend vorgeschrieben. Kennzeichnungspflichten greifen nur in spezifischen Situationen, dann aber direkt am jeweiligen Inhalt (nicht versteckt in Menüs oder AGB).
🔍 Welche Rolle haben Sie?
-
Betreiber (Deployer) – Der Standardfall: Sie nutzen bestehende KI-Tools (wie ChatGPT, Copilot, Midjourney) beruflich oder im Verein.
-
Anbieter (Provider): Sie entwickeln eigene KI-Systeme und bringen sie unter eigenem Namen auf den Markt (betrifft die wenigsten).
Wichtig für Vereine: Auch ehrenamtliche oder gemeinnützige Vereine gelten als Betreiber! Die Ausnahme für „rein private Nutzung“ gilt nur für Privatpersonen im persönlichen Kreis.
📋 Die 5 Hauptpflichten im Überblick
| Situation | Wer muss handeln? | Was ist zu tun? |
| Chatbot / Voicebot | Anbieter |
Nutzer müssen spätestens bei der ersten Interaktion erkennen, dass sie mit einer KI sprechen (z. B. Sprachansage oder Hinweis im Chat). |
| Generative KI | Anbieter |
KI-Ausgaben müssen maschinenlesbar als künstlich erzeugt markiert sein (z. B. Metadaten). |
| Deepfakes (Bild, Ton, Video) | Betreiber |
Wenn ein KI-Inhalt echten Personen/Ereignissen ähnelt, muss er sichtbar/hörbar als KI-generiert/manipuliert gekennzeichnet sein. |
| KI-Texte zu öffentlichen Themen | Betreiber |
KI-Texte zu öffentlichen Themen müssen gekennzeichnet werden – ausser ein Mensch hat den Inhalt geprüft und übernimmt die Verantwortung. |
| Emotionserkennung / Biometrie | Betreiber |
Betroffene Personen müssen informiert werden. (Achtung: Manche Systeme, z. B. am Arbeitsplatz, sind komplett verboten!) |
✍️ Spezialfall Redaktionsarbeit: Wann KI-Texte KEINE Kennzeichnung brauchen
Wenn Sie Blogbeiträge oder Artikel mit KI-Unterstützung schreiben, entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn:
-
✅ Eine echte inhaltliche Prüfung durch Menschen stattfindet (Fakten, Quellen und Aussagen prüfen – reine Rechtschreib- oder Grammatikprüfung reicht nicht aus).
-
✅ Eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Achtung: Generiert eine KI nach der Freigabe automatisch eine Überschrift oder Teaser-Zusammenfassung, wird dieser Teil wieder kennzeichnungspflichtig!
📍 Wo muss der Hinweis stehen?
Immer direkt beim Inhalt:
-
Chatbot: Direkt im Chatfenster.
-
Deepfake-Bild: Im Bild oder im Begleittext (z. B. „KI-generierte Darstellung – keine authentische Aufnahme“).
-
Ungeprüfter KI-Text: Direkt beim Text / der Überschrift (z. B. „Dieser Text wurde mit KI erstellt und nicht redaktionell geprüft“).
Quelle: EU-Verordnung
Hinweis: CODATA bietet keine Rechtsberatung an. Dieser Blog dient nur als Überblick und Information. Er wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.